Der Verbraucher is(s)t in Kürze lückenlos informiert, der Lebensmittelunternehmer muss jetzt reagieren

Die Verordnung  (EU) 1169/2011 gilt ab 13. Dezember 2014.  Ab diesem Stichtag muss die Produktkennzeichnung für in Verkehr gebrachte Lebensmittel lückenlos informieren – ein Novum stellt der Allergenausweis dar.

Die Verordnung (EU) 1169/2011 dient der weitreichenden Konsumentenaufklärung über die Herkunft und Zusammensetzung eines Lebensmittels. Eine zentrale Neuerung ist dabei der hervorgehobene Ausweis von Allergenen (z.B. Milch, Eier oder Fisch) innerhalb der Produktkennzeichnung. Lebensmittelunternehmer sind daher jetzt zur Handlung verpflichtet.

Food Branding: Smarte Lösungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Food

Die Business-App „Food Branding“ von ICS ermöglicht die schnelle, einfache und sichere Umsetzung der neuen EU-Vorschrift und stellt das effiziente Allergenmanagement für die Lebensmittelkennzeichnung sicher. Die App erlaubt die Synchronisation zwischen Etikettenvorlage und Produktdatenbank sowie das automatisierte Erkennen von Allergenen. Diese lassen sich nach definierter Schriftsatzformatierung auf das jeweilige Label drucken.

Eine Verfahrensweise, die sich sofort rechnet, da die individuellen Produktetiketten für verschiedenste Lebensmittel mit einem einzigen Layout-Template erstellt werden können.

Informieren Sie sich jetzt über die Lösungen von ICS rund um die Food-Kennzeichnung und das Allergenmanagement nach Verordnung EU-1169/2011.

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